Aktuelles aus unserem Notariat
Wissen, Einblicke und Hintergründe
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Immobilienrecht
Der BGH schafft Klarheit: Technikräume sind sondereigentumsfähig
Der Bundesgerichtshof sorgt für eine wichtige Kehrtwende im Wohnungseigentumsrecht: Technikräume wie Heizungs- oder Zählerräume können künftig Sondereigentum sein. Was die neue Entscheidung für Eigentümer und Teilungserklärungen bedeutet, erfahren Sie hier.
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Allgemein
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
- Bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln werden Rücklagen der Gesellschaft in Stammkapital umgewandelt.
- Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln setzt einen geprüften und bestätigten Jahresabschluss voraus.
- Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erfordert die Unterstützung durch einen Notar.
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Allgemein
Die rechtliche Teilung von Grundstücken
- Als Grundstücksteilung wird die Aufteilung eines Gesamtgrundstücks in mehrere einzelne Grundstücke bezeichnet.
- Die Teilung ist grundsätzlich ohne Genehmigung möglich, nur in wenigen Ausnahmefällen ist eine Genehmigung erforderlich.
- Der aufwändigste Teil für die Teilung eines Grundstücks ist die Vermessung der neuen Grundstücke.
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Gesellschaftsrecht
Neue Entscheidung des BGH zur Wirksamkeit von „Hinauskündigungsklauseln“ bei Private-Equity-Managementbeteiligungen
Der Bundesgerichtshof hat sich erneut mit der Wirksamkeit freier Hinauskündigungsklauseln beschäftigt, welche insbesondere im Kontext von Managementbeteiligungsprogrammen bei Private-Equity-Strukturen eine erhebliche praktische Rolle spielen.
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Immobilienrecht
Update: Grundbucheintragung von WEG-Altbeschlüssen und Haftungsvereinbarungen ab dem 01.01.2026
Mit Ablauf des 31.12.2025 sind die Übergangsregelungen des § 48 WEG endgültig ausgelaufen. Seit dem 01.01.2026 hängt die Wirksamkeit bestimmter Altregelungen gegenüber Erwerbern entscheidend davon ab, ob diese im Grundbuch eingetragen sind. Insbesondere für Verwalter ergeben sich weiterhin erhebliche praktische Konsequenzen.
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Gesellschaftsrecht
GmbH vs. UG: Welche Rechtsform passt?
- Eine GmbH und eine UG sind jeweils haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaften
- Die Gründung einer GmbH erfordert ein deutlich höheres Stammkapital
- Die Umwandlung einer UG in eine GmbH erfolgt durch eine Kapitalerhöhung
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