Aktuelles aus unserem Notariat
Wissen, Einblicke und Hintergründe
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Immobilienrecht
Abnahme bei Bauträgerverträgen
Die Abnahme im Bauträgervertrag entscheidet über Rechte, Fristen und Risiken.
Das aktuelle Briefing fasst die wichtigsten Punkte kompakt zusammen und zeigt, worauf beide Seiten achten müssen.
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Immobilienrecht
Was ist eine Teilungserklärung?
- Die Teilungserklärung ist die Grundvoraussetzung dafür, Wohnungs- bzw. Teileigentum an einem Grundstück zu begründen.
- Sollen einzelne Wohnungen verkauft werden, muss zuvor das Eigentum aufgeteilt werden, bevor die Übertragung des Eigentums möglich ist.
- Die Teilungserklärung wird meistens notariell beurkundet, damit in einem Kaufvertrag Bezug auf die Teilungserklärung genommen werden kann.
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Gesellschaftsrecht
Kapitalerhöhung bei der GmbH
- Bei der Kapitalerhöhung wird das Eigenkapital einer GmbH erhöht.
- Es gibt drei Wege, das Kapital zu erhöhen, die Barkapitalerhöhung, die Sachkapitalerhöhung und die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.
- Die Barkapitalerhöhung ist in der Praxis am beliebtesten. Die Kosten für die Kapitalerhöhung sind recht gering und die Kapitalerhöhung kann sehr einfach und schnell umgesetzt werden.
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Gesellschaftsrecht
Liquidation einer GmbH
- Die Liquidation einer GmbH ist ein formalisierter Prozess.
- Die Liquidation einer GmbH nimmt in der Regel 12 bis 24 Monate in Anspruch.
- Die Unterstützung durch Berater ist sinnvoll, insbesondere, wenn es sich um größere Gesellschaften handelt.
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Gesellschaftsrecht
Austritt eines GmbH-Gesellschafters: Wann ist ein Notar erforderlich?
- Gesellschafter können aus der GmbH austreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, eine entsprechende Vereinbarung getroffen wird oder die Satzung ein Austrittsrecht vorsieht.
- Bei einer Übertragung der Anteile auf Dritte, die Gesellschaft oder Mitgesellschafter ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.
- Werden die Anteile eingezogen, ist keine notarielle Beurkundung erforderlich.
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Immobilienrecht
Schenkung von Immobilen: Was muss beachtet werden?
- Die lebzeitige Schenkung einer Immobilie ist ein geeignetes Mittel, um die Erbschaftsteuer zu reduzieren
- Es ist üblich, im Rahmen der Schenkung Nutzungsvorbehalte (z.B. Wohnungs- und Nießbrauchrecht) und Rückforderungsrechte zu vereinbaren (z.B. für den Fall der Insolvenz des Beschenkten)
- Die Schenkung von Immobilien bedarf der Mitwirkung eines Notars
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