Aktuelles aus unserem Notariat
Wissen, Einblicke und Hintergründe
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Gesellschaftsrecht
Kapitalerhöhung bei der GmbH
- Bei der Kapitalerhöhung wird das Eigenkapital einer GmbH erhöht.
- Es gibt drei Wege, das Kapital zu erhöhen, die Barkapitalerhöhung, die Sachkapitalerhöhung und die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.
- Die Barkapitalerhöhung ist in der Praxis am beliebtesten. Die Kosten für die Kapitalerhöhung sind recht gering und die Kapitalerhöhung kann sehr einfach und schnell umgesetzt werden.
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Gesellschaftsrecht
Liquidation einer GmbH
- Die Liquidation einer GmbH ist ein formalisierter Prozess.
- Die Liquidation einer GmbH nimmt in der Regel 12 bis 24 Monate in Anspruch.
- Die Unterstützung durch Berater ist sinnvoll, insbesondere, wenn es sich um größere Gesellschaften handelt.
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Gesellschaftsrecht
Austritt eines GmbH-Gesellschafters: Wann ist ein Notar erforderlich?
- Gesellschafter können aus der GmbH austreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, eine entsprechende Vereinbarung getroffen wird oder die Satzung ein Austrittsrecht vorsieht.
- Bei einer Übertragung der Anteile auf Dritte, die Gesellschaft oder Mitgesellschafter ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.
- Werden die Anteile eingezogen, ist keine notarielle Beurkundung erforderlich.
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Immobilienrecht
Schenkung von Immobilen: Was muss beachtet werden?
- Die lebzeitige Schenkung einer Immobilie ist ein geeignetes Mittel, um die Erbschaftsteuer zu reduzieren
- Es ist üblich, im Rahmen der Schenkung Nutzungsvorbehalte (z.B. Wohnungs- und Nießbrauchrecht) und Rückforderungsrechte zu vereinbaren (z.B. für den Fall der Insolvenz des Beschenkten)
- Die Schenkung von Immobilien bedarf der Mitwirkung eines Notars
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Immobilienrecht
Die richtige Gestaltung beim Erwerb des Familienheims
Der BFH bestätigt: Die Steuerbefreiung für das Familienheim gilt auch bei Erwerb über eine GbR – ein wichtiger Schritt für Paare und Familien.
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Immobilienrecht
Achtung: Baldiger Ablauf der Bindungswirkung von WEG-Altbeschlüssen
Mit der WEG-Reform durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) (in Kraft seit dem 1. Dezember 2020) wurde das Verhältnis zwischen Vereinbarungen in der Gemeinschaftsordnung und Beschlüssen neu ausgestaltet.
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