Das Wichtigste in Kürze
- Die Notarkosten beim Kauf einer Immobilie betragen circa 0,6 % bis 1,5 % des Kaufpreises.
- Die Notarkosten sind gesetzlich vorgeschrieben und bei jedem Notar gleich.
- Die genaue Höhe der Kosten hängt von der Art und Weise des Kaufs ab (z.B. ob auch eine Grundschuld bestellt wird oder der Kauf über ein Notaranderkonto abgewickelt wird usw.).
Wie hoch sind die Notarkosten beim Kauf einer Immobilie?
Die Notarkosten betragen circa 0,6 % bis 1,5 % des Kaufpreises. Die Notarkosten beim Kauf eines Hauses sind gesetzlich vorgeschrieben und orientieren sich an dem Kaufpreis. Notare dürfen von den gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren nicht abweichen. Deshalb sind die Notargebühren bei allen Notaren gleich hoch.
Die Notarkosten setzen sich aus den einzelnen Leistungen des Notars im Rahmen des Kaufprozesses zusammen. Notargebühren fallen dabei für die folgenden Tätigkeiten an:
- Beurkundung des Kaufvertrags: Für den Abschluss eines wirksamen Immobilienkaufvertrages ist die notarielle Beurkundung erforderlich.
- Betreuung & Vollzug: Das Notariat übernimmt im Rahmen des Kaufprozesses die Betreuung und kümmert sich um den Vollzug des Vertrages. Das bedeutet insbesondere, dass sich das Notariat um die Eintragung im Grundbuch kümmert. Außerdem stellt das Notariat in der Regel einen Kaufvertragsentwurf zur Verfügung, damit sich der Käufer und der Verkäufer den Aufwand sparen, selbst einen Kaufvertrag zu entwerfen.
- Umsatzsteuer: Für die Tätigkeit des Notars fällt Umsatzsteuer an.
- Auslagen: Die Auslagen des Notars (z.B. Abrufkosten für das Grundbuch, für den Versand von Briefen usw.) werden dem Notar ebenfalls erstattet.
Im Rahmen des Kaufs einer Immobilie gibt es noch weitere Tätigkeiten des Notars, für die Gebühren anfallen können. Dies ist unter anderem in den folgenden Fällen der Fall:
- Notaranderkonto: Es besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, den Kauf über ein Notaranderkonto abzuwickeln. Das bedeutet konkret, dass der Käufer den Kaufpreis an den Notar auf ein Notaranderkonto überweist. Sobald bestimmte im Vertrag definierte Voraussetzungen eingetreten sind, überweist der Notar den Kaufpreis an den Verkäufer.
- Grundschuld: Wenn der Käufer für den Kauf ein Darlehen aufnimmt, möchte die finanzierende Bank in der Regel eine Grundschuld als Sicherheit. Dafür ist meistens eine Beurkundung der Grundschuld sowie eine Eintragung der Grundschuld im Grundbuch erforderlich.
Können die Notarkosten steuerlich geltend gemacht werden?
Ob die Notarkosten steuerlich geltend gemacht werden können, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend ist insbesondere, ob mit der Immobilie Einkünfte z.B. durch Vermietung erzielt werden sollen. In diesem Fall können die Notarkosten als Anschaffungskosten angesetzt werden. Bei einer Privatnutzung kommt eine steuerliche Geltendmachung nur in Ausnahmefällen in Betracht. Die Details sollten Sie allerdings mit einem Steuerberater besprechen.
Wer trägt die Notarkosten beim Kauf einer Immobilie?
Bei dem Kauf einer Immobilie trägt in der Regel der Käufer die Notarkosten. Dies entspricht auch der gesetzlichen Grundregel (§ 448 Abs. 2 BGB). Es ist allerdings auch möglich, dass andere Vereinbarungen getroffen werden. So kann beispielsweise auch vereinbart werden, dass der Verkäufer die Kosten trägt oder der Verkäufer und der Käufer die Kosten zu gleichen Teilen tragen.
Welche weiteren Kosten fallen beim Kauf einer Immobilie an?
Die Notarkosten machen nur einen geringen Teil der Kosten für den Kauf einer Immobilie aus. Neben den Notarkosten fallen beim Kauf einer Immobilie noch die folgenden Kosten an:
- Immobilienmakler: Sofern der Erwerb der Immobilie über einen Immobilienmakler erfolgt, fallen für den Immobilienmakler Kosten von circa 7 % des Kaufpreises an. In den meisten Fällen teilen sich der Käufer und der Verkäufer die Kosten für den Immobilienmakler, sodass sowohl der Käufer als auch der Verkäufer circa 3,5 % des Kaufpreises an den Makler bezahlen.
- Grundbuchamt: Für die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch sowie die Eintragung einer Vormerkung fallen Gebühren beim Grundbuchamt an. Die Gebühren für das Grundbuchamt liegen bei circa 0,5 % des Kaufpreises.
- Grunderwerbsteuer: Für den Erwerb von Grundstücken fällt Grunderwerbsteuer an. Die Grunderwerbsteuer liegt in Deutschland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist vom Bundesland abhängig. Die Grunderwerbsteuer bezahlt in der Regel der Käufer.