Aktuelles aus unserem Notariat

Wissen, Einblicke und Hintergründe

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Immobilienrecht

Was ist ein Erbbaurechtsvertrag?

  • Das Erbbaurecht berechtigt den Erbbauberechtigten, Eigentum an einer Immobilie auf einem fremden Grundstück zu erwerben.
  • Das Erbbaurecht stellt eine Möglichkeit dar, Eigentum an einem Haus zu erwerben, ohne das Grundstück kaufen zu müssen.
  • Der Erbbauberechtigte muss dem Grundstückseigentümer für die Nutzung des Grundstücks einen Erbbauzins zahlen.
  • Erbbaurechte sind grundsätzlich befristet (z.B. auf 100 Jahre).
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Gesellschaftsrecht

Der Verkauf von GmbH-Anteilen

  • Der Kaufvertrag über GmbH-Anteile muss notariell beurkundet werden.
  • Ob die Anteile frei übertragen werden können, hängt von der jeweiligen Satzung ab. Auch in Gesellschaftervereinbarungen können Einschränkungen bezüglich der Übertragbarkeit geregelt sein.
  • Die Kosten für die Beurkundung orientieren sich an dem Wert der Anteile.
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Gesellschaftsrecht

Austritt aus der GmbH

  • Das Recht zum Austritt besteht in drei Fällen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, die Satzung den Austritt zulässt oder eine entsprechende Vereinbarung geschlossen wird.
  • Der austretende Gesellschafter hat einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung gegen die Gesellschaft.
  • Die Gesellschaft kann über die Verwertung der Anteile entscheiden, also ob die Anteile eingezogen oder an Dritte abgetreten werden sollen.
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Immobilienrecht

Was ist ein Bauträgervertrag?

  • Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag über den Kauf eines Grundstücks sowie die Errichtung einer Immobilie
  • Der Bauträgervertrag ist ein typengemischter Vertrag und kombiniert einen Kaufvertrag mit einem Werkvertrag
  • Ein Bauträgervertrag bedarf der notariellen Beurkundung
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Immobilienrecht

Abnahme bei Bauträgerverträgen

Die Abnahme im Bauträgervertrag entscheidet über Rechte, Fristen und Risiken.
Das aktuelle Briefing fasst die wichtigsten Punkte kompakt zusammen und zeigt, worauf beide Seiten achten müssen.

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Immobilienrecht

Was ist eine Teilungserklärung?

  • Die Teilungserklärung ist die Grundvoraussetzung dafür, Wohnungs- bzw. Teileigentum an einem Grundstück zu begründen.
  • Sollen einzelne Wohnungen verkauft werden, muss zuvor das Eigentum aufgeteilt werden, bevor die Übertragung des Eigentums möglich ist.
  • Die Teilungserklärung wird meistens notariell beurkundet, damit in einem Kaufvertrag Bezug auf die Teilungserklärung genommen werden kann.
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