Aktuelles aus unserem Notariat
Wissen, Einblicke und Hintergründe
|
Allgemein
Die rechtliche Teilung von Grundstücken
- Als Grundstücksteilung wird die Aufteilung eines Gesamtgrundstücks in mehrere einzelne Grundstücke bezeichnet.
- Die Teilung ist grundsätzlich ohne Genehmigung möglich, nur in wenigen Ausnahmefällen ist eine Genehmigung erforderlich.
- Der aufwändigste Teil für die Teilung eines Grundstücks ist die Vermessung der neuen Grundstücke.
|
Gesellschaftsrecht
Neue Entscheidung des BGH zur Wirksamkeit von „Hinauskündigungsklauseln“ bei Private-Equity-Managementbeteiligungen
Der Bundesgerichtshof hat sich erneut mit der Wirksamkeit freier Hinauskündigungsklauseln beschäftigt, welche insbesondere im Kontext von Managementbeteiligungsprogrammen bei Private-Equity-Strukturen eine erhebliche praktische Rolle spielen.
|
Immobilienrecht
Update: Grundbucheintragung von WEG-Altbeschlüssen und Haftungsvereinbarungen ab dem 01.01.2026
Mit Ablauf des 31.12.2025 sind die Übergangsregelungen des § 48 WEG endgültig ausgelaufen. Seit dem 01.01.2026 hängt die Wirksamkeit bestimmter Altregelungen gegenüber Erwerbern entscheidend davon ab, ob diese im Grundbuch eingetragen sind. Insbesondere für Verwalter ergeben sich weiterhin erhebliche praktische Konsequenzen.
|
Gesellschaftsrecht
GmbH vs. UG: Welche Rechtsform passt?
- Eine GmbH und eine UG sind jeweils haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaften
- Die Gründung einer GmbH erfordert ein deutlich höheres Stammkapital
- Die Umwandlung einer UG in eine GmbH erfolgt durch eine Kapitalerhöhung
|
Immobilienrecht
Was ist ein Erbbaurechtsvertrag?
- Das Erbbaurecht berechtigt den Erbbauberechtigten, Eigentum an einer Immobilie auf einem fremden Grundstück zu erwerben.
- Das Erbbaurecht stellt eine Möglichkeit dar, Eigentum an einem Haus zu erwerben, ohne das Grundstück kaufen zu müssen.
- Der Erbbauberechtigte muss dem Grundstückseigentümer für die Nutzung des Grundstücks einen Erbbauzins zahlen.
- Erbbaurechte sind grundsätzlich befristet (z.B. auf 100 Jahre).
|
Gesellschaftsrecht
Der Verkauf von GmbH-Anteilen
- Der Kaufvertrag über GmbH-Anteile muss notariell beurkundet werden.
- Ob die Anteile frei übertragen werden können, hängt von der jeweiligen Satzung ab. Auch in Gesellschaftervereinbarungen können Einschränkungen bezüglich der Übertragbarkeit geregelt sein.
- Die Kosten für die Beurkundung orientieren sich an dem Wert der Anteile.
Ein Thema betrifft auch Sie?
Jetzt Kontakt aufnehmen
Sie haben ein spannendes Thema entdeckt, das auch für Sie relevant ist? Dann nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf – wir beraten Sie persönlich.