Aktuelles aus unserem Notariat
Wissen, Einblicke und Hintergründe
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Immobilienrecht
Was ist ein Erbbaurechtsvertrag?
- Das Erbbaurecht berechtigt den Erbbauberechtigten, Eigentum an einer Immobilie auf einem fremden Grundstück zu erwerben.
- Das Erbbaurecht stellt eine Möglichkeit dar, Eigentum an einem Haus zu erwerben, ohne das Grundstück kaufen zu müssen.
- Der Erbbauberechtigte muss dem Grundstückseigentümer für die Nutzung des Grundstücks einen Erbbauzins zahlen.
- Erbbaurechte sind grundsätzlich befristet (z.B. auf 100 Jahre).
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Gesellschaftsrecht
Der Verkauf von GmbH-Anteilen
- Der Kaufvertrag über GmbH-Anteile muss notariell beurkundet werden.
- Ob die Anteile frei übertragen werden können, hängt von der jeweiligen Satzung ab. Auch in Gesellschaftervereinbarungen können Einschränkungen bezüglich der Übertragbarkeit geregelt sein.
- Die Kosten für die Beurkundung orientieren sich an dem Wert der Anteile.
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Gesellschaftsrecht
Austritt aus der GmbH
- Das Recht zum Austritt besteht in drei Fällen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, die Satzung den Austritt zulässt oder eine entsprechende Vereinbarung geschlossen wird.
- Der austretende Gesellschafter hat einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung gegen die Gesellschaft.
- Die Gesellschaft kann über die Verwertung der Anteile entscheiden, also ob die Anteile eingezogen oder an Dritte abgetreten werden sollen.
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Immobilienrecht
Was ist ein Bauträgervertrag?
- Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag über den Kauf eines Grundstücks sowie die Errichtung einer Immobilie
- Der Bauträgervertrag ist ein typengemischter Vertrag und kombiniert einen Kaufvertrag mit einem Werkvertrag
- Ein Bauträgervertrag bedarf der notariellen Beurkundung
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Immobilienrecht
Abnahme bei Bauträgerverträgen
Die Abnahme im Bauträgervertrag entscheidet über Rechte, Fristen und Risiken.
Das aktuelle Briefing fasst die wichtigsten Punkte kompakt zusammen und zeigt, worauf beide Seiten achten müssen.
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Immobilienrecht
Was ist eine Teilungserklärung?
- Die Teilungserklärung ist die Grundvoraussetzung dafür, Wohnungs- bzw. Teileigentum an einem Grundstück zu begründen.
- Sollen einzelne Wohnungen verkauft werden, muss zuvor das Eigentum aufgeteilt werden, bevor die Übertragung des Eigentums möglich ist.
- Die Teilungserklärung wird meistens notariell beurkundet, damit in einem Kaufvertrag Bezug auf die Teilungserklärung genommen werden kann.
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