Aktuelles aus unserem Notariat
Wissen, Einblicke und Hintergründe
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Allgemein
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
- Bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln werden Rücklagen der Gesellschaft in Stammkapital umgewandelt.
- Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln setzt einen geprüften und bestätigten Jahresabschluss voraus.
- Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erfordert die Unterstützung durch einen Notar.
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Allgemein
Die rechtliche Teilung von Grundstücken
- Als Grundstücksteilung wird die Aufteilung eines Gesamtgrundstücks in mehrere einzelne Grundstücke bezeichnet.
- Die Teilung ist grundsätzlich ohne Genehmigung möglich, nur in wenigen Ausnahmefällen ist eine Genehmigung erforderlich.
- Der aufwändigste Teil für die Teilung eines Grundstücks ist die Vermessung der neuen Grundstücke.
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Gesellschaftsrecht
Neue Entscheidung des BGH zur Wirksamkeit von „Hinauskündigungsklauseln“ bei Private-Equity-Managementbeteiligungen
Der Bundesgerichtshof hat sich erneut mit der Wirksamkeit freier Hinauskündigungsklauseln beschäftigt, welche insbesondere im Kontext von Managementbeteiligungsprogrammen bei Private-Equity-Strukturen eine erhebliche praktische Rolle spielen.
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Immobilienrecht
Update: Grundbucheintragung von WEG-Altbeschlüssen und Haftungsvereinbarungen ab dem 01.01.2026
Mit Ablauf des 31.12.2025 sind die Übergangsregelungen des § 48 WEG endgültig ausgelaufen. Seit dem 01.01.2026 hängt die Wirksamkeit bestimmter Altregelungen gegenüber Erwerbern entscheidend davon ab, ob diese im Grundbuch eingetragen sind. Insbesondere für Verwalter ergeben sich weiterhin erhebliche praktische Konsequenzen.
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Gesellschaftsrecht
Unternehmenskauf beim Notar
- Wenn Anteile an einer GmbH verkauft werden (Share Deal), ist immer eine notarielle Beurkundung erforderlich.
- Erfolgt der Verkauf als Asset-Deal ist eine notarielle Beurkundung erforderlich, wenn auch Grundstücke, GmbH-Anteile oder das gesamte Unternehmen „in Bausch und Bogen“ übertragen werden.
- Auch wenn eine notarielle Beurkundung nicht vorgeschrieben ist, kann die Beurkundung sinnvoll sein, um die Rechtssicherheit des Vertrages zu erhöhen.
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Immobilienrecht
Immobilienkauf beim Notar
- Ein Vertrag über den Kauf einer Immobilie (gleichgültig ob Wohnung, Haus oder Grundstück) muss notariell beurkundet werden.
- Die Beurkundung beim Notar erfolgt, nachdem sich die Parteien über einen Kaufvertrag geeinigt haben, wobei der Vertrag im Rahmen der Beurkundung noch angepasst werden kann.
- Notartermine für den Kauf einer Immobilie können grundsätzlich recht kurzfristig vereinbart werden.
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