Aktuelles aus unserem Notariat

Wissen, Einblicke und Hintergründe

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Immobilienrecht

Bauträgervertrag: BGH verschärft Anforderungen an Änderungsvollmachten zur Teilungserklärung

BGH, Urteil vom 23. Januar 2026 – V ZR 91/25

Der BGH zieht die Zügel an: Änderungsvollmachten zur Teilungserklärung sind künftig nur wirksam, wenn konkrete, triftige Gründe ausdrücklich benannt werden. Pauschale Klauseln? Nicht mehr ausreichend.

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Gesellschaftsrecht

Aktuelle Entscheidung zur Entbehrlichkeit der „Nichtabfindungsversicherung“ bei der Übertragung von Kommanditanteilen

Das OLG München hat mit Beschluss vom 23.02.2026 (31 Wx 294/24) entschieden, dass Registergerichte im Regelfall keine „Nichtabfindungsversicherung" mehr verlangen dürfen, wenn der Wechsel eines Kommanditisten im Wege der Sonderrechtsnachfolge zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet wird. Die Änderung des § 711 BGB durch das MoPeG zum 01.01.2024 hat die bisherige Praxis obsolet gemacht.

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Allgemein

Notarkosten beim Immobilienkauf

  • Die Notarkosten beim Kauf einer Immobilie betragen circa 0,6 % bis 1,5 % des Kaufpreises.
  • Die Notarkosten sind gesetzlich vorgeschrieben und bei jedem Notar gleich.
  • Die genaue Höhe der Kosten hängt von der Art und Weise des Kaufs ab (z.B. ob auch eine Grundschuld bestellt wird oder der Kauf über ein Notaranderkonto abgewickelt wird usw.).
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Allgemein

Die Kosten für die Gründung einer GmbH

  • Die Kosten für die Gründung einer GmbH liegen in der Regel im unteren vierstelligen Bereich.
  • Die Höhe der Kosten ist maßgeblich davon abhängig, ob die Unterstützung von Rechtsanwälten und Steuerberatern benötigt wird.
  • Die Notarkosten liegen bei einer GmbH-Gründung samt Handelsregisteranmeldung in den meisten Fällen zwischen 800 EUR bis 1.000 EUR.
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Immobilienrecht

Der BGH schafft Klarheit: Technikräume sind sondereigentumsfähig

Der Bundesgerichtshof sorgt für eine wichtige Kehrtwende im Wohnungseigentumsrecht: Technikräume wie Heizungs- oder Zählerräume können künftig Sondereigentum sein. Was die neue Entscheidung für Eigentümer und Teilungserklärungen bedeutet, erfahren Sie hier.

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Allgemein

Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

  • Bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln werden Rücklagen der Gesellschaft in Stammkapital umgewandelt.
  • Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln setzt einen geprüften und bestätigten Jahresabschluss voraus.
  • Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erfordert die Unterstützung durch einen Notar.
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