Das Wichtigste in Kürze
- Die Kosten für die Gründung einer GmbH liegen in der Regel im unteren vierstelligen Bereich.
- Die Höhe der Kosten ist maßgeblich davon abhängig, ob die Unterstützung von Rechtsanwälten und Steuerberatern benötigt wird.
- Die Notarkosten liegen bei einer GmbH-Gründung samt Handelsregisteranmeldung in den meisten Fällen zwischen 800 EUR bis 1.000 EUR.
Wie hoch sind die Kosten für die Gründung einer GmbH?
Die Höhe der Kosten für die Gründung einer GmbH betragen mindestens mehrere hundert Euro. Abhängig vom Aufwand, der mit der GmbH-Gründung verbunden ist, können die Kosten auch bei mehreren tausend Euro liegen. Die Kosten für die Gründung einer GmbH setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen.
- Notar: Die Notarkosten sind gesetzlich vorgeschrieben und hängen vom Kapital der Gesellschaft ab. Sofern – wie üblich – eine GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 EUR gegründet wird, liegen die Notarkosten bei circa 800 EUR bis 1.000 EUR.
- Kontoeröffnung: Jede GmbH benötigt ein Konto. Die Kontoeröffnung ist in den meisten Fällen kostenlos. Die Führung eines Kontos kostet teilweise nur wenige Euro im Monat.
- Steuern: Wenn Sie im Rahmen der Unternehmensgründung steuerliche Aspekte berücksichtigen möchten, sollten Sie einen Steuerberater hinzuziehen. Nicht nur für die Gesellschaft selbst, sondern auch für die Gründer kann die Gründung der GmbH erhebliche steuerliche Auswirkungen haben, sodass insbesondere bei größeren Gründungen häufig Steuerberater hinzugezogen werden. Die Kosten hängen wiederum sehr stark von dem Beratungsbedarf ab.
Sonderfall Sacheinlage: Soll die GmbH nicht mit einer Bareinlage, sondern mit einer Sacheinlage gegründet werden, ist häufig ein Wertgutachten erforderlich. Für die Gründung einer GmbH muss der GmbH ausreichend Vermögen zur Verfügung stehen. Während bei Geld die Wertermittlung sehr einfach ist, ist es bei Sacheinlagen (z.B. Forderungen oder einer Maschine) deutlich schwieriger, den Wert zu bestimmen. Damit der GmbH ausreichend Vermögen zur Verfügung steht, ist es bei einer Sacheinlage häufig erforderlich, ein Wertgutachten vorzulegen. In dem Wertgutachten bestätigt ein Gutachter den Wert der Sacheinlage. Die Kosten für Wertgutachten liegen in den meisten Fällen mindestens bei tausend Euro. Aufgrund der hohen Kosten für die Wertermittlung ist eine Sacheinlage nur selten sinnvoll.
Wie hoch sind die Notargebühren bei der Gründung einer GmbH?
Die Notargebühren für die Gründung einer GmbH liegen in den meisten Fällen bei mehreren hundert Euro. Die Höhe der Notargebühren ist gesetzlich vorgeschrieben und orientiert sich an der Höhe des Geschäftswerts. Wenn eine GmbH – wie üblich – mit einem Stammkapital von 25.000 EUR gegründet wird, liegen die Notargebühren insgesamt bei circa 700 € bis 800 €. Wenn das Stammkapital über 25.000 € liegt, steigen die Notargebühren entsprechend. Die Gebühren für den Notar setzen sich wie folgt zusammen:
- Notartermin: In dem Notartermin wird der Gesellschaftsvertrag festgestellt und es wird der Gesellschaftsbeschluss über die Bestellung der Geschäftsführer gefasst. Wenn das Stammkapital – wie üblich – bei 25.000 EUR liegt, betragen die Gründungskosten für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und die Bestellung als Geschäftsführer ca. 400 EUR. Dazu kommen die Pauschalen für die Dokumente, die Auslagen des Notars sowie die Umsatzsteuer, sodass die Kosten insgesamt bei ca. 600 EUR liegen.
- Anmeldung zum Handelsregister: Außerdem übernimmt der Notar die Eintragung der GmbH im Handelsregister. Wenn das Stammkapital – wie üblich – bei 25.000 EUR liegt, betragen die Kosten für die Anmeldung zum Handelsregister ca. 200 EUR.
Ist eine Gründung mit Musterprotokoll empfehlenswert?
Es besteht die Möglichkeit, eine GmbH nach dem Musterprotokoll zu gründen. Bei einer Gründung nach dem Musterprotokoll sind keine individuellen Vereinbarungen möglich. Das bedeutet beispielsweise, dass ausschließlich eine Person zum Geschäftsführer bestellt werden darf. Eine Gründung nach dem Musterprotokoll ist insbesondere sinnvoll, wenn eine Person eine GmbH gründen möchte. Sobald mehr als eine Person an der GmbH beteiligt sein sollen, sind die Regelungen häufig inhaltlich nicht zweckmäßig, sodass es sinnvoller ist, einen individuellen Gesellschaftsvertrag abzuschließen, der zu den eigenen Bedürfnissen passt. Wenn eine GmbH erst nach dem Musterprotokoll gegründet wird und später Änderungen vorgenommen werden (z.B. einen weiteren Geschäftsführer bestellen usw.), sind die Kosten regelmäßig höher als bei der Gründung einer GmbH ohne Musterprotokoll.
Wie läuft die Gründung einer GmbH ab?
Die Gründung einer GmbH hat einen standardisierten Ablauf:
- Vorbereitung: Für die Gründung einer GmbH ist eine gewisse Vorbereitung erforderlich. Beispielsweise sollten die Gründer wissen, welchen Firmennamen die Gesellschaft haben soll und in welchem Tätigkeitsbereich der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft liegt.
- Notartermin: Sobald die finale Version des Gesellschaftsvertrags feststeht, kann die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags sowie die Bestellung der Geschäftsführer erfolgen.
- Kontoeröffnung: Bevor die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen werden kann, muss ein Konto für die Gesellschaft eröffnet werden. Abhängig von der Bank erfolgt die Kontoeröffnung innerhalb von wenigen Tagen oder Wochen. Anschließend müssen die Gesellschafter das Stammkapital an die Gesellschaft zahlen.
- Handelsregister: Sobald das Stammkapital vollständig eingezahlt wurde, kann die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister erfolgen.
Wie hoch sind die Notarkosten für die Gründung einer UG?
Die Kosten für die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) entsprechen den Kosten für die Gründung einer GmbH. Hintergrund ist, dass die UG rechtlich eine GmbH mit einem geringeren Stammkapital ist. Grundlage für die Berechnung der Notarkosten ist der Geschäftswert. Dieser entspricht grundsätzlich dem Stammkapital, wenigstens allerdings 30.000 EUR. Aufgrund des Mindestbetrags hat es für die Berechnung der Notarkosten keine Bedeutung, dass das Stammkapital bei der UG geringer ausfällt.