Das Wichtigste in Kürze
- Der Kaufvertrag über GmbH-Anteile muss notariell beurkundet werden.
- Ob die Anteile frei übertragen werden können, hängt von der jeweiligen Satzung ab. Auch in Gesellschaftervereinbarungen können Einschränkungen bezüglich der Übertragbarkeit geregelt sein.
- Die Kosten für die Beurkundung orientieren sich an dem Wert der Anteile.
Wie werden GmbH-Anteile verkauft?
Der Verkauf von GmbH-Anteilen erfolgt über die Abtretung der GmbH-Anteile vom Verkäufer an den Käufer. Wenn ein Gesellschafter einer GmbH seinen Anteil an der GmbH übertragen möchte, sind dafür zwei Geschäfte erforderlich:
- Schuldrechtlicher Vertrag: Zum einen muss ein Kaufvertrag über den Verkauf der GmbH-Anteile geschlossen werden. Aus dem Kaufvertrag folgt der Anspruch, den Kaufpreis zu erhalten und die Pflicht, die GmbH-Anteile zu übertragen.
- Übertragung: Die tatsächliche Übertragung der Anteile erfolgt in einem zweiten Schritt.
In der Praxis erfolgt die Übertragung regelmäßig in einem sog. Share Purchase Agreement (SPA) unmittelbar im Anschluss an den Abschluss des Kaufvertrags in der gleichen Urkunde.
Beim Verkauf von GmbH-Anteilen ist an folgende Aspekte zu denken:
- Notar: Sowohl der Kaufvertrag über die GmbH-Anteile als auch der Vertrag für die Übertragung der GmbH-Anteile bedürfen der notariellen Beurkundung, wobei beide Verträge in der Regel in einem Termin beurkundet werden.
- Zustimmung: Wenn die GmbH-Anteile einen wesentlichen Bestandteil des Vermögens ausmachen (über 85 %) und der Verkäufer verheiratet ist, muss geprüft werden, ob eine Zustimmung des Ehepartners erforderlich ist.
Können GmbH-Anteile frei verkauft werden?
Nach § 15 GmbHG sind Anteile an einer GmbH grundsätzlich frei verkäuflich. Von diesem Grundsatz werden allerdings häufig Ausnahmen vereinbart. Hintergrund solcher Einschränkungen ist, dass Gesellschafter verhindern wollen, dass die Anteile an Personen geraten, mit denen die verbleibenden Gesellschafter nicht zusammenarbeiten möchten. Um diesem Bedürfnis der einzelnen Gesellschafter nachzukommen, bestehen die folgenden Optionen:
- Vinkulierung: Es besteht die Möglichkeit, die GmbH-Anteile zu vinkulieren. Das bedeutet, dass die Anteile z.B. nur mit Zustimmung der Gesellschaft oder der anderen Gesellschafter abgetreten werden dürfen (§ 15 Abs. 5 GmbHG). Dabei besteht auch die Möglichkeit, die Zustimmung von bestimmten Bedingungen abhängig zu machen
- Gesellschaftervereinbarung: Die Gesellschafter können schuldrechtlich einen Vertrag schließen, der sie dazu verpflichtet, die Anteile an der Gesellschaft nicht oder nur bei Vorliegen bestimmter Bedingungen zu verkaufen. So kann darin beispielsweise geregelt sein, dass den anderen Gesellschaftern ein Vorkaufsrecht zusteht.
Wie läuft der Verkauf von GmbH-Anteilen ab?
Der Verkauf einer GmbH folgt keinem starren Plan. Grundsätzlich ist der Verkaufsprozess umso standardisierter, desto größer und werthaltiger eine GmbH ist. Folgender Ablauf ist beim Verkauf einer großen GmbH üblich:
- Kontaktaufnahme: Der Verkaufsprozess einer GmbH beginnt mit der Kontaktaufnahme, diese kann sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer oder auch einem Berater (insb. einer Investmentbank) ausgehen.
- Letter of Intent: Nach einem ersten Austausch folgt grundsätzlich der Letter of Intent. Hierbei drückt der Käufer das Interesse aus, das Unternehmen zu erwerben. Dabei werden auch erste Vorstellung zu den Verkaufsmodalitäten (insb. der Verkaufspreis) ausgetauscht. Die rechtliche Bedeutung des Letter of Intent ist gering. Insbesondere führt er nicht zu einer Pflicht, das Unternehmen später tatsächlich zu kaufen.
- Due Diligence: Bei einer Due-Diligence-Prüfung prüft der Käufer die rechtliche und wirtschaftliche Situation, in der sich das Unternehmen befindet. Das Ziel der Due-Diligence-Prüfung besteht darin, alle Risiken zu identifizieren, um einen angemessenen Kaufpreis zu zahlen. Im Rahmen des Due-Diligence-Prozesses stellen sich einige rechtliche Probleme. Insbesondere müssen Verkäufer darauf achten, die Geschäftsgeheimnisse zu wahren und trotzdem dem Erwerber einen umfangreichen Einblick in das Unternehmen zu geben.
- Vertragsverhandlung: Im Anschluss und teilweise auch während der Due-Diligence-Prüfung findet die Verhandlung des Kaufvertrages (sog. Share-Purchase-Agreement) statt.
- Abschluss: Der Kaufvertrag und auch die Übertragung der GmbH-Anteile bedürfen der notariellen Beurkundung. Entsprechend erfolgt der Abschluss der beiden Verträge (Kaufvertrag & Übertragung der Anteile) beim Notar.
- Einreichung der Gesellschafterliste: Nach Abschluss der Verträge erfolgt die Umsetzung der Verträge (Closing). Wenn sämtliche Bedingungen für das Closing eingetreten sind, reicht der Notar eine neue Gesellschafterliste zum Handelsregister ein.
Worauf ist beim Verkauf einer GmbH zu achten?
Der Verkauf einer GmbH ist grundsätzlich ein sehr aufwendiger Prozess, der Aufwand hängt insbesondere mit der Größe des Unternehmens zusammen, häufig ist ein Verkauf umso aufwendiger, desto größer das Unternehmen ist. In dem Anteilskaufvertrag werden häufig sehr viele Details geregelt. Bei dem Anteilskaufvertrag und dem Verkaufsprozess insgesamt ist es sinnvoll, die folgenden Aspekte zu durchdenken:
- Sicherheiten: Es kommt häufig vor, dass Gesellschafter für Kredite der Gesellschaft persönlich bürgen. Eine solche Absicherung soll nach dem Verkauf der Anteile in der Regel nicht mehr bestehen, entsprechend muss gemeinsam mit den Kreditgebern geregelt werden, wie die Kredite fortan abgesichert werden.
- Wettbewerbsverbot: Es ist üblich, dass mit dem Verkäufer der Anteile ein Wettbewerbsverbot vereinbart wird. Ein solches Verbot soll sicherstellen, dass der Verkäufer dem Käufer nicht direkt nach dem Verkauf Konkurrenz macht.
- Vollmacht: Um den Notartermin nicht wahrnehmen zu müssen, besteht die Möglichkeit, zu diesem Termin einen Stellvertreter zu schicken. Eine entsprechende Vollmacht kann formlos erteilt werden.
Wie hoch sind die Kosten für den Verkauf einer GmbH?
Beim Verkauf einer GmbH fallen folgende Kosten an:
- Rechtsanwälte: Die Kosten für Rechtsanwälte hängen stark vom Beratungsbedarf ab. Anwälte werden meistens auf Stundenbasis vergütet.
- Notar: Die Notargebühren setzen sich aus Gebühren für die Beurkundung und weitere Einzelposten zusammen. Die Notargebühren orientieren sich an dem Verkaufspreis und betragen insgesamt zwischen 0,5 bis 2 % des Verkaufspreises. Dabei gilt, dass die Gebühren mit steigendem Verkaufspreis prozentual sinken.
- Eintragung: Für die Eintragung im Handelsregister fallen ebenfalls geringe Gebühren an.
- Berater: Je nach Ausgestaltung des Verkaufes fallen noch weitere Kosten an. Insbesondere für M&A-Berater, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater können erhebliche zusätzliche Kosten anfallen.