Das Wichtigste in Kürze
- Bei der Kapitalerhöhung wird das Eigenkapital einer GmbH erhöht.
- Es gibt drei Wege, das Kapital zu erhöhen, die Barkapitalerhöhung, die Sachkapitalerhöhung und die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.
- Die Barkapitalerhöhung ist in der Praxis am beliebtesten. Die Kosten für die Kapitalerhöhung sind recht gering und die Kapitalerhöhung kann sehr einfach und schnell umgesetzt werden.
Was ist eine Kapitalerhöhung?
Als Kapitalerhöhung wird die Erhöhung des Eigenkapitals einer GmbH bezeichnet. Die Erhöhung des Stammkapitals kann durch die Zuführung von Geld oder anderen Vermögenswerten (z. B. durch die Einlage von Grundstücken oder Unternehmen) erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit, Gewinn- oder Kapitalrücklagen in Eigenkapital umzuwandeln (sog. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln).
Die Gründe für eine Kapitalerhöhung sind vielfältig. In den folgenden Fällen entscheiden sich die Gesellschafter regelmäßig für eine Kapitalerhöhung:
- Ausgleich von Verlusten: Wenn ein Unternehmen lange Verluste gemacht hat und ein neuer Investor in die Gesellschaft einsteigt, um das Unternehmen zu restrukturieren.
- Neue Investitionen: Wenn Unternehmen zusätzliches Geld für die Expansion und kapitalintensive Investitionen benötigen, beispielsweise für den Aufbau einer neuen Fabrik oder die Expansion in das Ausland.
- Abbau von Krediten: Wenn ein Unternehmen unter einer hohen Schuldenlast leidet, wird teilweise neues Eigenkapital aufgenommen, um die Schulden teilweise zurückzuzahlen.
- Aufnahme von Krediten: Manche Banken berücksichtigen bei der Vergabe von Krediten die Struktur und Höhe des Eigenkapitals, um günstigere Kreditkonditionen zu erhalten, ist es teilweise sinnvoll, vor der Kreditaufnahme das Eigenkapital zu stärken.
- notar: Die „Umwandlung“ einer UG in eine GmbH erfolgt häufig, um die Seriosität der Gesellschaft zu steigern.
Welche Folgen hat eine Kapitalerhöhung bei einer GmbH?
Eine Kapitalerhöhung wirkt sich sowohl auf Ebene der Gesellschaft als auch auf Ebene der Gesellschafter aus.
- Gesellschaft: Die Kapitalerhöhung hat zur Konsequenz, dass das Eigenkapital der Gesellschaft steigt. Dafür wird der Gesellschaft entweder neues Vermögen zugeführt (Bar- bzw. Sachkapitalerhöhung) oder bestehendes Kapital „umgebucht“. Steuerlich hat die Kapitalerhöhung keine starken Auswirkungen. Insbesondere fallen für die Gesellschaft keine Steuern aufgrund der Kapitalerhöhung an.
- Gesellschafter: Erfolgt eine Kapitalerhöhung können sich die Beteiligungsquoten an der Gesellschaft verschieben. Aus diesem Grund steht allen Gesellschaftern grundsätzlich ein Bezugsrecht zu, sofern sie auf dieses nicht verzichten.
Welche Arten der Kapitalerhöhung gibt es?
Es gibt mehrere Wege, das Kapital einer GmbH zu erhöhen. Welche Form der Kapitalerhöhung dabei gewählt wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Entsprechend hat jede Art der Kapitalerhöhung ihre Vor- und Nachteile und es muss im Einzelfall überprüft werden, welche Form der Kapitalerhöhung erfolgt. Folgende Formen der Kapitalerhöhung kommen in Betracht:
- Barkapitalerhöhung: Bei der Barkapitalerhöhung werden neue Anteile gegen Geldzahlung ausgegeben und die Gesellschaft erhält zusätzliche Liquidität. Die Barkapitalerhöhung ist besonders sinnvoll, wenn Kredite abgebaut oder Investitionen getätigt werden sollen.
- Sachkapitalerhöhung: Die Sachkapitalerhöhung ist sehr ähnlich wie die Barkapitalerhöhung. Der Unterschied besteht darin, dass die Gesellschaft kein Geld erhält, sondern ihr andere Vermögenswerte (z. B. ein Betrieb oder Grundstück) zugeführt werden
- Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln: Bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln werden Gewinn- bzw. Kapitalrücklagen in Stammkapital umgewandelt. Diese Form der Kapitalerhöhung ist aufgrund der Notwendigkeit des Vorliegens einer testierten Bilanz sehr aufwändig und teuer, sodass sie in der Praxis selten vorkommt
Einen Sonderfall stellt das sog. genehmigte Kapital dar. Dabei wird die Geschäftsführung eines Unternehmens ermächtigt, später eine Kapitalerhöhung durchzuführen. Es handelt sich also nicht um eine eigene Form der Kapitalerhöhung, sondern um eine Ermächtigung der Geschäftsführung, später eine Kapitalerhöhung ohne weitere Mitwirkung der Gesellschafter durchführen. Erforderlich ist dafür eine Regelung in der Satzung der Gesellschaft. In dieser muss festgelegt werden, bis zu welchem Nennbetrag die Erhöhung erfolgen darf und wie lange die Gesellschaft dazu ermächtigt ist. Nach § 55a GmbHG darf das Stammkapital durch genehmigtes Kapital maximal um die Hälfte erhöht werden und die zeitliche Höchstfrist beträgt 5 Jahre. Die Satzungsbestimmung kann außerdem weitere Bedingungen festlegen, beispielsweise wer übernahmeberechtigt ist oder ob ein Aufgeld gezahlt werden muss.
Wie läuft eine Kapitalerhöhung bei einer GmbH ab?
Eine Kapitalerhöhung ist ein formalisierter Prozess, der die Mitwirkung eines Notars und des Registergerichts erfordert. Der Ablauf einer Kapitalerhöhung ist bei einer Bar- bzw. Sachkapitalerhöhung und einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln unterschiedlich.
Der Ablauf einer Bar- bzw. Sachkapitalerhöhung ist folgendermaßen:
- Rechtliche Beratung: Sofern erforderlich, findet zu Beginn eine rechtliche Beratung zu den Zielen und der Umsetzung der Kapitalerhöhung statt.
- Beschluss: Die Kapitalerhöhung beginnt mit der Beschlussfassung. Der Kapitalerhöhungsbeschluss wird von der Gesellschafterversammlung getroffen und erfordert eine Zustimmung von 75 % der abgegebenen Stimmen. Der Beschluss muss notariell beurkundet werden und muss den genauen Betrag der Kapitalerhöhung nennen. Bei einer Sachkapitalerhöhung sind die Voraussetzungen des § 56 GmbHG zu beachten. Es muss etwa konkret benannt werden, was Gegenstand der Sacheinlage ist und der Nennbetrag der Anteile, auf die sich die Sacheinlage bezieht.
- Übernahme der Anteile: Die GmbH und der Übernehmer der Anteile müssen einen Vertrag über die Übernahme der Anteile schließen. Die Übernahmeerklärung des Übernehmers bedarf der notariellen Beglaubigung. Die Annahme der Übernahmeerklärung durch die Gesellschaft erfolgt in der Regel dadurch, dass der Kapitalerhöhungsbeschluss und die Übernahmeerklärung zusammen beurkundet werden, sodass keine ausdrückliche Annahme erforderlich ist.
- Einlage tätigen: Anschließend müssen die (neuen) Gesellschafter ihre Einlage tätigen. Dabei ist es wichtig, dass die Einlage der Geschäftsführung bei Anmeldung endgültig und zur freien Verfügung steht, § 57 Abs. 2 GmbHG.
- Anmeldung und Eintragung: Anschließend erfolgt die Anmeldung der Kapitalerhöhung beim Registergericht. Die Anmeldung übernimmt in der Regel der Notar. Die Geschäftsführer müssen jedoch die Versicherung abgeben, dass die Einlage auf das Stammkapital bewirkt wurde und sich endgültig zur freien Verfügung steht. Bei einer Sacheinlage ist es zusätzlich empfehlenswert, dem Registergericht Unterlagen vorzulegen, die es dem Registergericht ermöglichen, die Werthaltigkeit der eingelegten Sachen zu prüfen.
Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln läuft im Wesentlichen ähnlich ab. Der Unterschied zur Bar- bzw. Sachkapitalerhöhung besteht darin, dass keine neue Einlage getätigt wird, sondern einfach aus bestehenden Gesellschaftsmitteln neue Anteile geschaffen werden bzw. der Nennbetrag der bestehenden Anteile erhöht wird. Folgende Besonderheiten bestehen bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln:
- Kapitalerhöhungsbeschluss: Dem Kapitalerhöhungsbeschluss muss eine testierte Bilanz zugrunde gelegt werden. Außerdem muss der Jahresabschluss bereits festgestellt worden sein sowie ein Beschluss über die Ergebnisverwendung vorliegen. Die zugrunde liegende Bilanz darf maximal 8 Monate alt sein. Außerdem muss eine ausreichende Gewinn- bzw. Kapitalrücklage bestehen, die umgewandelt werden kann.
- Anteile: Bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln darf es zu keiner Verschiebung der Anteile kommen, § 57j S. 1 GmbHG. Vielmehr erfolgt die Verteilung stets entsprechend der bestehenden Verteilung.
- Anmeldung: Anschließend erfolgt die Anmeldung beim Handelsregister. Auch bei der Anmeldung muss berücksichtigt werden, dass die Erklärung der Übernahme und die Einlage wegfallen.
Hinweise zur Kapitalerhöhung bei der GmbH
Bei der Kapitalerhöhung bei der GmbH sind die folgenden Aspekte häufig relevant:
- Bezugsrecht: Bei einer Kapitalerhöhung wird angenommen, dass den bisherigen Gesellschaftern ein ungeschriebenes gesetzliches Bezugsrecht zur Übernahme der neuen Anteile zusteht, sofern keine entgegenstehende Satzungsregelung besteht. Soll deshalb nur ein Teil der Gesellschafter Anteile übernehmen, müssen die ausgeschlossenen Gesellschafter entweder zustimmen oder die Bezugsrechte müssen ausgeschlossen werden. Ein Bezugsrechtsausschluss kommt etwa in Betracht, wenn die eingelegten Gegenstände für die Gesellschaft sehr wichtig sind und nicht erworben werden können. Ein Ausschluss der Bezugsrechte erfordert eine Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen.
- Agio: Wenn Gesellschafter später einsteigen, müssen sie häufig ein Aufgeld bezahlen. Das bedeutet, dass sie für ihren Anteil mehr zahlen müssen als die ursprünglichen Gesellschafter. Deshalb fließt ein Teil des Geldes in das Stammkapital und ein Teil des Geldes fließt als Aufgeld in die Kapitalrücklage. Soll ein solches Aufgeld gezahlt werden, sollte es in den Kapitalerhöhungsbeschluss aufgenommen werden.
Wie hoch sind die Kosten für eine Kapitalerhöhung?
Die Kosten für eine Kapitalerhöhung liegen grundsätzlich bei mindestens ca. EUR 1.000. Die Kosten für die Kapitalerhöhung setzen sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
- Notar: Der Beschluss, das Kapital zu erhöhen, sowie für die dazugehörigen Handlungen (z. B. die Übernahmeerklärung) werden durch einen Notar betreut, wofür Notarkosten anfallen. Die Höhe der Notarkosten ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Handelsregister: Für die Eintragung im Handelsregister fallen Kosten an.
- Anwalt: Sofern Sie sich von einem Anwalt beraten lassen, fallen hierfür zusätzliche Kosten an. Die Höhe der Anwaltskosten ist von dem Beratungsbedarf abhängig
- Jahresabschluss: Bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln benötigen Sie einen geprüften und bestätigten Jahresabschluss. Die Kosten für einen solchen Abschluss liegen bei mehreren tausend EUR.